Für Unternehmen

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Rückenschmerzen, Volkskrankheit Nummer eins, haben sich in den Industrieländern längst zu einem dauerhaften Problem mit volkswirtschaftlichem Ausmaß entwickelt. Die Ausfallzeiten schmerzen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Arbeitgeber. Rückenschmerzen zählen zu den häufigsten und kostenintensivsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit (AU).

Wir bieten modernste Therapieangebote für moderne Unternehmen, denen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter wichtig ist.

Ausfallzeiten minimieren mit dem FPZ KONZEPT

Das Rückenproblem in Deutschland aus medizinisch-therapeutischer Sicht zu lösen ist die Vision von FPZ: DEUTSCHLAND DEN RÜCKEN STÄRKEN.

  • FPZ bietet unter anderem Rückenmanagement als betriebliche Versorgung an
  • FPZ fungiert als Schnittstelle zwischen Spezialisten aus der Medizin und dem Arbeit gebenden Unternehmen
  • FPZ vereinfacht im Gesundheitssystem sektorenübergreifend Prozesse – und
  • FPZ setzt sich dafür ein, dass die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter erfüllt werden – schnell, effektiv und unbürokratisch.

FPZ: DEUTSCHLAND DEN RÜCKEN STÄRKEN hat durch zahlreiche betriebliche und wissenschaftliche Studien seit 1990 eine Rückenschmerztherapie von herausragender Wirksamkeit, vorbildlicher Sicherheit und beispielhafter Ökonomie entwickelt und vervollkommnet: Das FPZ KONZEPT. Im Jahr 2000 wurde FPZ für seine Arbeit auf dem Gebiet der Vorbeugung und Beseitigung von Rückenschmerzen im Rahmen betrieblicher Gesundheitsmanagementprogramme mit dem „Good Practice Certificate der European Agency für Safety and Health at Work“ ausgezeichnet.

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Private und gesetzliche Krankenversicherungsträger beteiligen sich an den Kosten für das FPZ KONZEPT.
Gerne informieren wir Sie weiter in einem individuellen Gespräch.

BGM mit FPZ KONZEPT ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Die oberste deutsche Finanzbehörde, der Bundesfinanzhof, hat hierzu im Jahr 2007 einen verbindlichen Beschluss gefasst und unter der Nummer “VI B 78/06″ veröffentlicht.
Dieser besagt, dass die Förderung des FPZ KONZEPTS durch Unternehmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz eingeführt. Unternehmen können ihren Beschäftigten einkommenssteuerfrei Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes (Präventionskurse) oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500 Euro jährlich pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer anbieten. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern entsprechende Gesundheitsleistungen anbieten.

Schauen Sie sich unser BGM Unternehmenskonzept an oder laden Sie es herunter.
Hier klicken um die PDF zu öffnen

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Wir informieren Sie Gerne über die Möglichkeiten zur Teilnahme am FPZ-Konzept und die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bei einem persönlichen Beratungsgespräch.